Seit dem 25.8.21 ist die neue niedersächsische Corona-Verordnung in Kraft getreten.
Die 3G-Regel gilt nun auch für Heilmittelerbringer-Praxen, also auch für Logopädie.
Der Zutritt zu unserern Praxisräumen kann also nur noch Personen gewährt werden, die
- GEIMPFT (vollständig mit Impfpass oder Zertifikat)
- GETESTET (Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden; Selbsttest mit Zeuge/in und schriftl. Bestätigung; PCR-Test nicht älter als 48 Stunden)
- GENESEN (mit ärztlichem Attest)
sind.
Kinder unter 6 Jahren sind davon ausgenommen. Schüler, die im Rahmen der Schultestungen getestet werden, zählen als getestet und benötigen keinen Extra-Nachweis.
Unser gesamtes Team hat bereits den vollständigen Impfschutz erreicht und wir arbeiten weiterhin mit unseren bekannten Hygienestandards, so dass Sie auch von uns maximale Sicherheit erwarten können.
Wir bitten um Ihr Verständnis und hoffen auf gute Zusammenarbeit, damit wir diese Pandemie bald hinter uns lassen können.
Vielen Dank, Ihr Praxis-Team Kukler Wegler Logopädie