Verordnungsweg
- Die logopädische Behandlung ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung.
- Auf Verordnung eines Arztes (Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe etc.) wird die logopädische Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
- Für gesetzlich krankenversicherte Patienten ab dem 18. Lebensjahr besteht eine gesetzliche Eigenbeteiligung von 10 %, zuzüglich einer Rezeptgebühr von 10 € (eine Zuzahlungsbefreiung durch die Krankenkasse ist möglich).
- Reizstrombehandlungen werden momentan noch nicht von allen Krankenkassen übernommen.
- Eine Lese/Rechtschreibstörung muss vom Jugendamt diagnostiziert werden, um eine Kostenerstattung zu erhalten.
- Privatversicherte benötigen ein Rezept Ihres behandelnden Arztes. Die Versicherungen erstatten die Kosten im Rahmen der von Ihnen vereinbarten Tarife.